Vorbemerkung:
Die nachstehenden Bedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für alle Leistungen, die von der Fondsbroker AG online oder offline angeboten bzw. zur Verfügung gestellt werden und von Dritten (Kunde) angenommen bzw. benutzt werden sowie allen sonstigen zwischen der Fondsbroker AG und dem Kunden bestehenden vertraglichen und vertragsähnlichen Beziehungen. Der Fondsbroker AG ist die für die Ausübung ihrer Tätigkeit nach §34c und § 34d Gewerbeordnung erforderliche Erlaubnis erteilt. Des Weiteren hat der Kunde die Möglichkeit über die bloße Investmentvermittlung oder –beratung hinausgehende Dienstleistungen der Fondsbroker AG in Anspruch zu nehmen, soweit er die Fondsbroker AG hiermit beauftragt.
§ 1 Leistungen und rechtliche Ausgestaltung der Tätigkeit
(1) Die Fondsbroker AG berät und vermittelt ohne die Einflussnahme von Banken und Kapitalgesellschaften (KAG) bankenübliche Vermögensanlagen in Form von Fondsanteilen. Die Fondsbroker AG übernimmt die Weiterleitung der für die Depoteröffnung erforderlichen Antragsformulare. Für die Depoteröffnung und Depotverwaltung gelten ausschließlich die AGB der depotführenden Institute (wie z.B. comdirect, DAB Bank, DWS Investment GmbH, DWS Investment S.A. Luxemburg, FIL Fondsbank, Fondsdepot Bank).
(2) Die Tätigkeit der Fondsbroker AG erfolgt auf Grundlage der von den jeweiligen Geschäftspartnern überlassenen und an den Kunden übermittelten Angaben wie Prospekten, Rechenschaftsberichten und sonstigen Unterlagen. Die Fondsbroker AG bietet neben dem reinen FondsBROKERAGE (Investmentvermittlung) umfassende Beratung, Portfolio-Management, Zusatzinformationen und Entscheidungshilfen an (Asset Management Beratung). Maßgebend für den Leistungsumfang dieser Beratungsleistung sind die Bedingungen der ausgewählten Servicemodell-Komfort/Premium/honorabel Portfolio. Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen richtet sich für beide Seiten nach diesen besonderen Bedingungen.
(3) Die Fondsbroker AG nimmt ihre Vermittlungstätigkeit regelmäßig in einem Vertragsverhältnis zu demjenigen auf, der ihr die jeweilige Vermögensanlage zur Vermittlung angeboten hat. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist es zwingend erforderlich, dass die Fondsbroker AG Daten des Kunden an die jeweiligen Gesellschaften weiterleitet. Dies erfolgt jedoch nur in dem für die gewünschte Vermögensanlage notwendigen Umfang. Der Kunde willigt in diese Form der Weitergabe von personenbezogenen Daten ein. Hinweis gemäß §33 Bundesdatenschutzgesetz (BGBI.I (1990) - S.2954 ff.): Kunden- und Transaktionsdaten werden - soweit vom Kunden oder anderen Vertragspartnern übermittelt - gespeichert.
§ 2 Vergütung
Die Fondsbroker AG weist darauf hin, dass sie für die Investmentvermittlung und –beratung im Falle einer Zeichnung durch den Kunden seitens der jeweiligen Produktpartner Provisionen erhält. Für ihre Dienstleistung erhält die Fondsbroker AG auf Grundlage einer Vertriebsvereinbarung von der jeweiligen Fondsgesellschaft neben dem Ausgabeaufschlag eine Vergütung, die für den Zeitraum der Haltedauer des Fondsanteils gewährt wird und deren Höhe bis zu 45% der im Fonds anfallenden jährlichen Verwaltungsvergütung beträgt.
Für den Erwerb von Investmentfonds und für die Vermittlung dieser Fonds arbeitet die Fondsbroker AG im Schwerpunkt mit der Argentos AG & Co. KG zusammen. Über diese werden die jeweiligen Zeichnungsanträge des Kunden an den jeweiligen Produktgeber weitergegeben. Die Fondsbroker AG ist selbst Gesellschafter der Argentos AG & Co. KG und partizipiert an deren Jahresüberschüssen. Die Argentos AG & Co KG erhält von den o. g. Abschluss- und Bestandsprovisionen einen Anteil von bis zu 1/5 der o. g. Sätze. Über die konkrete Höhe der Provisionssätze, die die Fondsbroker AG und die Argentos AG & Co. KG erhalten, wird die Fondsbroker AG den Kunden vor der Zeichnung unterrichten. Da die Fondsgesellschaften insoweit einen Teil der ihnen zufließenden Verwaltungsvergütung an ihre Vertriebspartner weitergeben, erhöhen sich die Kosten im Rahmen der Investmentfondsanlage für den Kunden hierdurch nicht. Es gilt als vereinbart, dass sämtliche der vorgenannten Provisionen dem jeweiligen Empfänger der Provision, d. h. der Fondsbroker AG und der Argentos AG & Co. KG zustehen. Sie stellen die Vergütung dar, die für die jeweiligen Vermittlungsleistungen erbracht werden.
§ 2a Pauschalvergütungen
Werden sämtliche Leistungen im Rahmen eines Beratungsmandates mit einer Pauschalvergütung (All-in-Fee „Premium/honorabel Portfolio“) abgegolten, gilt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2009 grundsätzlich ein Anteil der Transaktionsentgelte und -kosten an dieser Pauschalvergütung in Höhe von 50% als vereinbart.
§ 3 Reporting
Soweit die Fondsbroker AG gemäß den Servicekategorien Komfort/Premium/honorabel Portfolio mit der wiederkehrenden Benachrichtigung des Kunden über erzielte Renditen oder eingetretene Verluste oder den Wert des Kundenportfolios betraut ist oder derartige Mitteilungen freiwillig erbringt, besteht keine Pflicht der Fondsbroker AG im Fall eintretender Verluste zwischen zwei Reportings. Die etwaige Pflicht der Fondsbroker AG beschränkt sich auf die quartalsweise Übersendung des jeweiligen Portfoliostandes, bzw. der erzielten Renditen. Das Reporting ist an die vom Kunden angegebene Adresse zu übersenden. Sollte sich die Adresse ändern, wird der Kunde die Fondsbroker AG hierüber unverzüglich informieren.
§ 4 Verfügbarkeit des Services
Kann der Kunde aufgrund technischer Mängel oder sonstiger Störungen den Service der Fondsbroker AG vorübergehend nicht nutzen, haftet die Fondsbroker AG nur im Fall eines von der Fondsbroker AG zu vertretenden Verschuldens und nur in dem Maße, in dem die Fondsbroker AG im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Der Kunde verpflichtet sich, Störungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Daten unverzüglich gegenüber der Fondsbroker AG anzuzeigen. Die Fondsbroker AG haftet nicht für systembedingte Ausfälle, Unterbrechungen und Störungen des Telefonnetzes, des Internets und anderer Kommunikationssysteme der Deutschen Telekom AG oder anderer Netzbetreiber/Provider.
§ 5 Vertragsdauer
Soweit die Fondsbroker AG auf Grund des Servicemodells KomfortPortfolio zur Beratung des Kunden verpflichtet ist, endet diese Verpflichtung mit Abschluss dieser Beratung.
Damit enden auch alle diesbezüglichen vertraglichen Pflichten der Fondsbroker AG. Im übrigen gelten die Regelungen dieser Verträge bereits in den Rahmenbedingungen für sämtliche durch die Fondsbroker AG durchgeführten Investmentberatungen und -vermittlungen.
Soweit darüber hinaus dauerhaft oder wiederkehrende Leistungen seitens der Fondsbroker AG geschuldet werden (Premium/honorabel Portfolio), so wird der Vertrag hinsichtlich dieser Leistungen zunächst bis zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich danach stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht mindestens zwei Monate vor Ablauf der Vertrag schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Auswertung der Wirtschaftspresse
Im Rahmen ihrer Tätigkeit wertet die Fondsbroker AG folgende Medien laufend aus: Handelsblatt, Portfolio International, Cash, Das Investment, FondsProfessionell, FondsExklusiv.
Weitere Medien werden nicht laufend ausgewertet und fließen daher auch nicht in die Bewertung im Rahmen einer Beratung ein.
§ 7 Prospektmaterial
Zu verschiedenen Anlageprodukten übergebene Emissionsprospekte oder andere Informationsunterlagen dienen der stets notwendigen Information des Kunden. Die Fondsbroker AG wird dem Kunden ausreichend Zeit geben, diese Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen.
Sollten bei der Lektüre und Auswertung der Unterlagen seitens des Kunden Fragen auftreten, hat er diese vor Zeichnung einer Kapitalanlage an die Fondsbroker AG zu richten.
Der Kunde wird insoweit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den in den entsprechenden Unterlagen angegebenen zukünftigen Wertentwicklungen, insbesondere bei unternehmerischen Beteiligungen und Investment-, Renten- oder Immobilienfonds um unverbindliche Prognosen handelt, deren Eintritt für die Zukunft nicht garantiert werden kann.
In der Vergangenheit erzielte Renditen oder Kursgewinne stellen keine Gewähr dafür dar, dass diese auch in der Zukunft erzielt werden können.
§ 8 Haftung
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Fondsbroker AG eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorhält, die Schäden bis zu € 1.540.000,00 pro Einzelfall und € 3.080.000,00 p. a. abdeckt.
Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Fondsbroker AG für jede grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Im übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Personenschäden, d. h. Verletzung des Leibes, des Lebens oder der Gesundheit, bei arglistigem Verhalten, oder sofern eine wirksame Garantie der Beschaffenheitsmerkmale durch die Fondsbroker AG übernommen wurde sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung.
Soweit die Haftung für die Fondsbroker AG beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Fondsbroker AG für das Verhalten von Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Fondsbroker AG.
§ 9 Erfüllungsort/ Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Hirschberg a.d. Bergstraße. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögen wird Weinheim als Gerichtsstand vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 10 Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren / Zuständige Verbraucherschlichtungsstellen
Die Fondsbroker AG nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor den unten genannten Verbraucherschlichtungsstellen teil. Verbraucher können, unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, die unten genannten Schlichtungsstellen im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs anrufen. An Streitbeilegungsverfahren vor anderen als den unten genannten Verbraucherschlichtungsstellen nimmt die Fondsbroker AG nicht teil.
Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen sowie bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der §§ 655a-655d BGB (Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen und entgeltlichen Finanzierungshilfen) oder Art. 247a § 1 EGBGB (Allgemeine Informationspflichten bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen und entsprechenden Finanzierungshilfen):
Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank
Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 2388-1907, Telefax: +49 69 709090-9901
Email: schlichtung@bundesbank.de
Internet: www.bundesbank.de/schlichtungsstelle
Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern aus der Anwendung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs:
Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Telefon: +49 228 41080, Telefax: +49 228 410862299
E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de/schlichtungsstelle
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/odr
§ 11 Weitere Abreden
Sollte der Kunde eigene, dem Vertragsverhältnis zur Fondsbroker AG widersprechende AGB zugrunde legen, erklärt die Fondsbroker AG ihren Widerspruch zu diesen Bedingungen. Es gelten ausschließlich die hier aufgeführten AGB. Weitere Nebenabreden bestehen nicht; jegliche Änderung zu diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch die Fondsbroker AG.
§12 Bestandsklausel
Sollte eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt; die unwirksame Geschäftsbedingung ist durch eine ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt am nächsten kommende Geschäftsbedingung zu ersetzen. Entsprechendes gilt bei einer Regelungslücke.
Stand: 11.2017